Die Wartung der Atemschutzgeräte obliegt der befähigten Person zur Wartung von Atemschutzgeräten. Sie wird hierzu am Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz Rheinland-Pfalz, Abteilung Akademie für Ihre Aufgaben im Rahmen der Lehrgänge „Atemschutzgerätewarte“ nach FwDV 2 befähigt, die in Ihrem Tätigkeitsbereich liegenden Atemschutzgeräte zu prüfen, zu warten und instand zu setzen. Prüfgrundlage sind die Vorgaben der Atemschutzgerätehersteller. Die erlangte Befähigung am LfBK muss spätestens nach 5 Jahren aufgefrischt werden.